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Beispiele
erv-derv-d steht für Elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland und ist ein Gemeinschaftsprodukt
von AM-SoFT und bremen online service (bos) |
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| Projektinhalt: |
Erstellen einer Leistungsbeschreibung für erv-d als Ausgangspunkt für die Standardisierung des elektronischen
Rechtsverkehrs in Deutschland |
| Auftraggeber: |
AM-SoFT IT-Systeme |
Andreas Muchow |
| Zeitraum: |
Start: 2005 |
Ende: 2006 |
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| Kurzbeschreibung |
Als elektronischer Rechtsverkehr wird der rechtssichere Austausch zwischen Organen der Justiz und anderen
Stellen, also z.B. zwischen Anwälten und Gerichten bezeichnet. Rechtssicherheit bedeutet, dass es aus Sicht
des Anwalts für die Anerkennung bei Gericht unbedeutend ist, ob auf dem Papier- oder dem elektronischen Weg
eingereicht wurde.
AM-SoFT ist marktführend am elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland beteiligt. Den Grundstein dazu legte
AM-SoFT mit ihrer DocumentBeam® Technologie, die es ermöglicht, Dokumente ohne Einsatz spezieller Technik
am PC (des Anwalts) rechtssicher per Browser zum Gericht zu übertragen. Die Bedienung ist genauso einfach wie
die Bedienung eines Webmails, wenngleich anders als bei E-Mail die Übertragung per DocumentBeam® nicht nur
rechts- sondern auch abhörsicher ist.
Neben DocumentBeam® gibt es in der deutschen Justiz noch ein zweites Verfahren, welches sogar eine noch
höhere Sicherheit auf der Protokollebene bietet. Allerdings kommt dieses OSCI-basierte Verfahren deshalb auch
nicht mehr ohne Installation zusätzlicher Hard- und Software auf dem PC aus. EGVP, wie sich das Verfahren nennt,
wurde von bremen online service (bos) entwickelt und wird vorrangig zur Justiz-internen Kommunikation eingesetzt.
Beide Unternehmen, AM-SoFT und bos kooperieren seit mehreren Jahren und haben die Entwicklung immer in eine
Richtung vorangetrieben, die es ermöglichen sollte, auch zwischen beiden Verfahren Dokumente austauschen zu
können. Die Vision besteht in einem bundesweitem Justiz-Netzwerk, als erv-d bezeichnet, in dem es möglich ist,
Nachrichten zwischen EGVP und DocumentBeam® und umgekehrt austauschen zu können.
Das ist allerdings technisch schwierig, da beide Verfahren zwei völlig unterschiedliche Anwendungszenarien
im elektronischen Rechtsverkehrs abdecken und infolgedessen auch auf sehr unterschiedliche, nahezu inkompatible
Technologien aufsetzen.
Um dennoch zur Verwirklichung der Vision von erv-d zu kommen, indem sich die Vorteile der einzelnen Verfahren
addieren, wurde von bos und AM-SoFT ein Projekt initiiert, das im wesentlichen aus der Erstellung einer erv-d
Leistungsbeschreibung bestand, die für die Justiz den formalen und für die Entwickler in den Unternehmen einen
funktionsbeschreibenden Rahmen beschreibt. Die Aufgabe unseres Unternehmens bestand darin, für AM-SoFT diese
Leistungsbeschreibung zu erstellen und den Prozess des Zusammenwachsens von DocumentBeam® und EGVP zu erv-d
auf technisch-dokummentarischer Ebene zu begleiten.
Das Projekt wurde erfolgreich durchgeführt und heute existiert erv-d als der elektronische
Rechtsverkehr in Deutschland. Anstelle wie bisher entweder EGVP oder DocumentBeam® als Standard eines
Bundeslands festzusetzen, steht es jetzt jedem Bundesland offen, je nach Anwendungsfall auch beide Verfahren
beliebig zu kombinieren. Zum Beispiel, indem innerhalb der Justiz das OSCI-Verfahren und für die Kommunikation
mit Anwälten DocumentBeam® eingesetzt wird.
erv-d besitzt Stand 2006 auf die Anzahl deutscher Bundesländer bezogen einen Marktanteil von über 70%. Die
übrigen Bundesländer setzen unterschiedliche alternative Verfahren ein, die aber teilweise über ebenfalls von
AM-SoFT entwickelte Web-Services, zumindest in das erv-d Netzwerk hinein kommunizieren können.
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